Ein Hausmeistervertrag regelt die Betreuung und Instandhaltung einer Immobilie – sei es durch einen angestellten Hausmeister oder einen externen Dienstleister. Dabei kann es sich um einen Arbeitsvertrag (bei festangestellten Hausmeistern) oder um einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB handeln, wenn eine Firma oder eine selbstständige Person beauftragt wird.
Die Unterscheidung ist entscheidend, denn davon hängt ab, wie und unter welchen Bedingungen man einen Hausmeistervertrag kündigen kann.
Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstleistungsvertrag
Ein Arbeitsvertrag unterliegt den Vorschriften des Arbeitsrechts. Hier gelten die allgemeinen Kündigungsfristen des § 622 BGB, die sich nach der Beschäftigungsdauer richten. Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich aussprechen, in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Ein Dienstleistungsvertrag hingegen kann flexibler gestaltet werden. Viele Eigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen schließen solche Verträge mit Hausmeisterdiensten ab. Die Kündigungsfristen sind hier vertraglich frei vereinbar – häufig drei Monate zum Quartalsende. Gibt es keine Regelung, greifen die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 621 BGB).
Typische Laufzeiten und Vertragsarten
Hausmeisterverträge können befristet oder unbefristet sein:
- Befristete Verträge enden automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
- Unbefristete Verträge müssen aktiv gekündigt werden.
Bei Rahmenverträgen, etwa mit Facility-Management-Unternehmen, sind jährliche Verlängerungsklauseln üblich. Diese verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wann eine Kündigung überhaupt zulässig ist
Eine Kündigung ist jederzeit möglich, sofern:
- die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird,
- kein Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Vertrag besteht, und
- kein wichtiger Grund dagegen spricht (z. B. während einer noch laufenden Vertragsbindung).
Tipp: Prüfe vor jeder Kündigung den Vertrag genau – besonders Laufzeit, Kündigungstermine und Formvorschriften. Fehlt eine klare Regelung, gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen (§§ 620–627 BGB).
So vermeiden Eigentümer und Verwaltungen spätere Streitigkeiten und behalten die Kontrolle über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Hausmeistervertrag kündigen: Diese Fristen gelten
Wer einen Hausmeistervertrag kündigen will, muss vor allem eines beachten: die richtige Kündigungsfrist. Fehler an dieser Stelle führen schnell dazu, dass sich der Vertrag automatisch verlängert oder die Kündigung unwirksam ist. Damit das nicht passiert, lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen im Überblick
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, welche Vertragsart vorliegt:
- Arbeitsvertrag (angestellter Hausmeister):
Nach § 622 BGB gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger wird die Frist für den Arbeitgeber – bis zu sieben Monate nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
👉 Diese Fristen gelten nur, wenn im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. - Dienstleistungsvertrag (externer Hausmeisterdienst):
Hier greift § 621 BGB. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Art der Vergütung:- bei täglicher Vergütung: 1 Tag
- bei wöchentlicher Vergütung: 1 Woche
- bei monatlicher Vergütung: 1 Monat
- bei jährlicher Vergütung: 6 Wochen zum Quartalsende
Sonderregelungen bei Dienstleistern und angestellten Hausmeistern
Gerade bei Dienstleistungsverträgen ist oft geregelt, dass der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn keine Kündigung bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgt.
Beispiel: „Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.“
Bei angestellten Hausmeistern gelten darüber hinaus Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die eigene Kündigungsfristen enthalten können. Es lohnt sich also, alle Unterlagen sorgfältig zu prüfen.
Wie die Frist richtig berechnet wird (Beispielrechnung)
Angenommen, ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag sieht eine Frist von drei Monaten zum Monatsende vor. Geht die Kündigung am 12. August ein, endet der Vertrag am 30. November.
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner – nicht das Datum des Schreibens oder der Poststempel. Daher sollte die Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben werden.
Was passiert bei verspäteter Kündigung?
Wird die Kündigung zu spät eingereicht, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um die nächste Vertragsperiode. Bei Dauerschuldverhältnissen bedeutet das oft ein weiteres Jahr Laufzeit.
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte spätestens vier Monate vor dem gewünschten Beendigungszeitpunkt prüfen, wann der Vertrag endet. So bleibt genug Zeit für Planung, neue Angebote und rechtssichere Zustellung.
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Außerordentliche Kündigung des Hausmeistervertrags
In manchen Fällen reicht eine normale Kündigung mit Frist nicht aus – etwa wenn der Hausmeister grob gegen seine Pflichten verstößt. Dann kommt die außerordentliche (fristlose) Kündigung ins Spiel. Sie ist jedoch nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und sollte immer gut dokumentiert werden.

Wann eine fristlose Kündigung möglich ist
Eine außerordentliche Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen (§ 626 BGB).
Das kann sowohl bei Arbeitsverhältnissen als auch bei Dienstleistungsverträgen gelten.
Typische Situationen:
- wiederholte oder grobe Pflichtverletzungen (z. B. Schlüsselverlust, mangelnde Kontrolle technischer Anlagen)
- grobes Fehlverhalten (Beleidigung, unentschuldigtes Fernbleiben, unerlaubte Nebentätigkeiten)
- erhebliche Mängel in der Leistungserbringung trotz Abmahnung
- Vertrauensbruch, etwa durch Manipulation von Abrechnungen
Wichtig: In der Regel ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, das Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine Fortsetzung unzumutbar wäre.
Wichtige Gründe für die außerordentliche Kündigung
Gerichte erkennen einen wichtigen Grund meist nur an, wenn:
- ein nachweisbarer Schaden entstanden ist oder
- der Hausmeister trotz mehrmaliger Hinweise keine Besserung zeigt.
Beispiele:
- Der Hausmeister ignoriert mehrfach Wartungsintervalle und verursacht dadurch einen teuren Wasserschaden.
- Er nutzt Betriebsmittel (z. B. Rasenmäher, Reinigungsmaterial) für private Zwecke.
- Er gibt Zugangsschlüssel unbefugt an Dritte weiter.
Solche Verstöße rechtfertigen eine sofortige Beendigung – insbesondere bei Verlust des Vertrauensverhältnisses.
Nachweise und Dokumentation im Streitfall
Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast. Daher ist eine saubere Dokumentation entscheidend:
- Datum, Uhrzeit und Art der Pflichtverletzung festhalten
- ggf. Zeugen benennen (z. B. Nachbarn, Verwaltungspersonal)
- Fotos, E-Mails oder Gesprächsnotizen sichern
- Abmahnungen und Reaktionen dokumentieren
Ohne Belege wird eine fristlose Kündigung vor Gericht oft für unwirksam erklärt. Eigentümergemeinschaften sollten daher idealerweise die Hausverwaltung oder einen Fachanwalt hinzuziehen.
Gerichtliche Beispiele aus der Praxis
Die Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte streng prüfen, ob die fristlose Kündigung verhältnismäßig ist:
- Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 457/18) bestätigte eine fristlose Kündigung, weil ein Hausmeister wiederholt Wartungen verweigert hatte.
- Das Amtsgericht München (Az. 412 C 2842/15) hielt eine Kündigung für gerechtfertigt, nachdem ein Hausmeister eigenmächtig Gebäudeschlüssel kopiert hatte.
Praxis-Tipp: Wer eine außerordentliche Kündigung erwägt, sollte sie binnen zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB). Danach ist sie in der Regel ausgeschlossen.
Kündigung Hausmeistervertrag: Form und Inhalt
Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie form- und fristgerecht erklärt wird. Das klingt selbstverständlich, ist aber einer der häufigsten Fehlerquellen in der Praxis. Ein klar strukturiertes Kündigungsschreiben und die richtige Zustellung sind daher entscheidend, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Schriftformerfordernis nach § 623 BGB
Auch wenn viele Hausmeisterverträge im Alltag per E-Mail geschlossen werden, gilt für die Kündigung die Schriftform. Nach § 623 BGB muss sie eigenhändig unterschrieben und im Original zugestellt werden. Eine E-Mail, ein Fax oder eine SMS reicht nicht aus – selbst dann nicht, wenn der Vertrag digital abgeschlossen wurde.
Tipp:
Die sicherste Zustellmethode ist ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Nur so lässt sich später nachweisen, dass die Kündigung rechtzeitig zuging.
Was in das Kündigungsschreiben gehört (Checkliste)
Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:
✅ Name und Anschrift beider Vertragsparteien
✅ Datum und Vertragsbezeichnung (z. B. „Hausmeistervertrag vom 01.02.2022“)
✅ Eindeutige Erklärung der Kündigung („Hiermit kündige ich den Hausmeistervertrag…“)
✅ Angabe des Kündigungstermins oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
✅ Hinweis auf die Rückgabe von Schlüsseln, Geräten oder Unterlagen
✅ Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
✅ Ort, Datum, Unterschrift des Kündigenden
Wichtig:
Wird im Vertrag ein bestimmtes Datum oder eine Mindestkündigungsfrist genannt, sollte dieses exakt eingehalten werden. So wird verhindert, dass der Vertrag automatisch verlängert wird.
Muster Kündigung Hausmeistervertrag
Hier ein einfaches Muster, das Eigentümer oder Verwaltungen nutzen können:
[Name und Anschrift Auftraggeber]
[Name und Anschrift Hausmeister / Dienstleister]
Ort, Datum
Betreff: Kündigung des Hausmeistervertrags
Sehr geehrte(r) [Name],
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Hausmeistervertrag vom [Datum]
fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich
und teilen Sie mir den genauen Beendigungszeitpunkt mit.
Ich bitte um Rückgabe sämtlicher Schlüssel, Werkzeuge und Unterlagen
bis spätestens zum Vertragsende.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Übergabe, Schlüsselrückgabe und Abschlussprotokoll
Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses sollten beide Parteien ein Übergabeprotokoll anfertigen. Dieses dokumentiert:
- Rückgabe aller Schlüssel
- Zustand gemeinsamer Räume und Geräte
- offene Arbeiten oder ausstehende Abrechnungen
Ein unterschriebenes Protokoll bietet Beweissicherheit, falls es später zu Streit über Schäden oder Eigentum kommt. Außerdem empfiehlt es sich, eine Endabrechnung vorzunehmen – etwa über noch offene Löhne, Fahrtkosten oder Materialausgaben.
Praktische Tipps für Eigentümer und Verwaltungen
Einen Hausmeistervertrag zu kündigen ist nicht nur ein juristischer Schritt, auch die Organisation danach will gut geplant sein. Wer umsichtig vorgeht, spart Zeit, vermeidet Streit und sorgt für einen reibungslosen Übergang. Hier sind die wichtigsten Praxistipps für Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs.

Kommunikation mit dem Hausmeister oder Dienstleister
Auch wenn die Entscheidung zur Kündigung gefallen ist, sollte die Kommunikation sachlich und respektvoll bleiben. Ein klärendes Gespräch vor der schriftlichen Kündigung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Praxis-Tipp:
- Kündigung vorab telefonisch ankündigen, anschließend schriftlich bestätigen.
- Keine Vorwürfe im Schreiben – nüchterne, sachliche Formulierungen genügen.
- Wenn möglich, eine Übergangsphase vereinbaren, um Nachfolger einzuarbeiten.
Ein professioneller Umgang stärkt die eigene Position – insbesondere, falls es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Nachfolger finden oder Aufgaben intern übernehmen
Nach der Kündigung stellt sich oft die Frage: Wer übernimmt die Aufgaben des Hausmeisters?
Es gibt drei gängige Optionen:
- Neuer externer Dienstleister:
- Vorteil: professionelle Betreuung, wenig Eigenaufwand
- Tipp: mehrere Angebote vergleichen, Leistungsumfang genau definieren
- Interne Lösung (z. B. durch Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft):
- Vorteil: Kostenersparnis
- Nachteil: organisatorischer Mehraufwand, Haftungsrisiko
- Hausmeister auf Minijob-Basis anstellen:
- Vorteil: persönliche Betreuung, flexible Aufgaben
- Voraussetzung: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Einhaltung arbeitsrechtlicher Pflichten
Ein klarer Plan vor Vertragsende verhindert, dass Wartungen, Reinigungen oder kleinere Reparaturen liegenbleiben.
Versicherung und Haftung nach der Kündigung prüfen
Nach Vertragsende sollte geprüft werden, wer für eventuelle Schäden oder Unfälle verantwortlich ist.
Insbesondere bei externen Dienstleistern gilt:
- Haftpflichtversicherung muss bis zum Ende der Tätigkeit bestehen.
- Eventuelle Schlüssel- oder Sachschäden sind über die Betriebshaftpflicht abzudecken.
Eigentümer oder Verwaltungen sollten sich eine Versicherungsbestätigung vorlegen lassen und dokumentieren, wann die Tätigkeit tatsächlich endete.
Wie man Streitigkeiten vermeidet
Streit entsteht meist durch unklare Absprachen. Daher gilt:
- Alle Vereinbarungen schriftlich festhalten (z. B. zur Schlüsselrückgabe oder Endabrechnung).
- Kommunikation dokumentieren (E-Mails, Übergabeprotokolle).
- Bei Meinungsverschiedenheiten frühzeitig eine Mediation oder Vergleichslösung suchen.
Praxis-Tipp:
Ein kurzer, sachlicher Abschlussbrief mit Dank für die bisherige Zusammenarbeit schafft Klarheit und beendet das Vertragsverhältnis professionell – ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung.
Häufige Fehler beim Kündigen eines Hausmeistervertrags
Selbst erfahrene Verwalter oder Eigentümer tappen bei der Kündigung eines Hausmeistervertrags in rechtliche oder organisatorische Fallen. Viele dieser Fehler lassen sich mit etwas Vorbereitung leicht vermeiden. Die folgenden Punkte zeigen, worauf Sie unbedingt achten sollten.
Fristen falsch berechnet
Einer der häufigsten Fehler: Die Kündigungsfrist wird zu spät oder falsch berechnet.
Oft wird das Zugangsdatum der Kündigung übersehen – entscheidend ist nämlich nicht das Absendedatum, sondern wann die Kündigung beim Vertragspartner eingeht.
Beispiel:
Wird die Kündigung am 31. Juli abgeschickt, aber erst am 2. August zugestellt, gilt sie erst ab diesem Datum. Bei einer Frist „3 Monate zum Monatsende“ verschiebt sich das Vertragsende somit auf den 30. November statt den 31. Oktober.
Tipp: Immer mit zeitlichem Puffer kündigen – idealerweise vier Wochen vor Fristablauf.
Kündigung nur mündlich ausgesprochen
Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht rechtswirksam, selbst wenn beide Seiten einverstanden sind.
Das Schriftformerfordernis (§ 623 BGB) gilt strikt.
Fehlt die eigenhändige Unterschrift, bleibt der Vertrag bestehen – und die Zahlungspflicht ebenfalls.
Darum gilt: Kündigung immer schriftlich mit Originalunterschrift, am besten per Einschreiben oder persönlicher Übergabe.
Keine Beweise für Pflichtverletzungen
Bei einer außerordentlichen Kündigung wird oft vergessen, Beweise zu sichern. Ohne Nachweise (z. B. Fotos, Zeugen, Protokolle) kann ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklären.
Ein häufiger Irrtum: Eine einfache „Unzufriedenheit“ reicht rechtlich nicht aus.
Praxis-Tipp:
- Pflichtverletzungen dokumentieren (Datum, Art, beteiligte Personen).
- Schriftliche Abmahnung aussprechen, bevor fristlos gekündigt wird.
- Reaktion des Hausmeisters aufbewahren (z. B. E-Mail, Gesprächsnotiz).
Nicht an Rückgabepflichten gedacht
Nach Vertragsende müssen Schlüssel, Werkzeuge und Unterlagen zurückgegeben werden.
Wird das vergessen, bleibt die Haftung beim bisherigen Hausmeister oder beim Eigentümer unklar. Das kann Probleme mit Versicherungen oder bei Sicherheitsvorfällen verursachen.
Tipp:
Ein gemeinsames Übergabeprotokoll schützt beide Seiten. Darin sollten erfasst werden:
- Alle übergebenen Schlüssel (mit Nummern oder Bezeichnungen)
- Zustand gemeinsamer Räume oder Geräte
- Datum und Unterschriften beider Parteien
So lassen sich spätere Streitigkeiten über Verluste oder Schäden vermeiden.
Fazit: Hausmeistervertrag kündigen
Einen Hausmeistervertrag zu kündigen ist kein Hexenwerk – aber es erfordert Sorgfalt, Planung und Kenntnis der rechtlichen Grundlagen.
Ob Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag: Wer frühzeitig prüft, welche Fristen und Formen gelten, verhindert teure Fehler und Streitigkeiten.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
✅ Kündigung immer schriftlich und fristgerecht einreichen
✅ Vertragstyp (Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag) prüfen
✅ Kündigungsgründe und Nachweise sorgfältig dokumentieren
✅ Übergabe und Rückgabe von Schlüsseln oder Geräten protokollieren
✅ Versicherungen und Haftung nach Vertragsende überprüfen
So sichern sich Eigentümer, Hausverwaltungen und WEGs rechtlich ab und können nahtlos mit einem neuen Dienstleister oder einer internen Lösung weitermachen.

